Katastrophenschutz und zivil militärische Zusammenarbeit

Verfasst von: Klaus Köhnen
Rettungshundeübung beim Westerwälder Katastrophenschutztag (Bild: Klaus Köhnen)
Was bedeutet der Begriff der Katastrophe – was auch eine subjektive Einschätzung von Betroffenen ist – nach Definition handelt es sich um „ein Schadensereignis von erheblichem Ausmaß, bei dem große Flächen oder eine große Anzahl Menschen in Gefahr sind, die erforderliche Infrastruktur (Strassen, Wege, Häuser usw).zerstört oder gefährdet sind“.In Deutschland ist der Katastrophenschutz seit fast 25 Jahren Sache der Bundesländer die diese Aufgabe oft auf die nachgeordneten Ebenen verlagert haben.
Malteser Unimog RTW (Bild: Klaus Köhnen)

Dies führt dazu, daß es keine einheitliche Schwelle zur Alarmierung gibt, die Entscheidung liegt beim Landrat oder Oberbürgermeister bei Städten. Neben der Katastrophe gibt es dann die Begriffe Großschadensereignis (keine allgemeine Definiton) und den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten allgemein als ManV bezeichnet. Bei letzterem ist es sehr abhängig von der Struktur des allgemeinen Rettungsdienstes am Ort des Geschehens ab wann zusätzliche Kräfte mobilisiert werden. Neben der Katastrophe gibt es dann die Begriffe Großschadensereignis (keine allgemeine Definiton) und den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten allgemein als ManV bezeichnet. Bei letzterem ist es sehr abhängig von der Struktur des allgemeinen Rettungsdienstes am Ort des Geschehens ab wann zusätzliche Kräfte mobilisiert werden.

Nun zur Eingangsfrage – die Bundeswehr und der Verband der Reservisten haben seit 2012 Regionale Sicherungs und Unterstützungskompanien (RSUKp) aufgestellt. Diese Einheiten bestehen ausschließlich aus Reservisten sind also nicht ad hoc einsatzbereit. Desweiteren greifen diese Kompanien auf das Material ihrer sogenannten Pateneinheiten zurück was bedeutet, daß dieses eventuell bereits durch die aktiven Einheiten genutzt wird. Die Stärke beträgt ca. 100 Personen das macht, bei bundesweit 31 Kompanien, 3100 Kräfte, auf das Bundesgebiet verteilt. Ob dies in der Situation, in der alle Organisationen mit dem demographischen Wandel kämpfen, ein entscheidender Durchbruch ist, darf bezweifelt werden.

Da auch die Kräfte der RSUKp vom guten Willen ihrer Arbeitgeber abhängig sind, wie die Helferinnen und Helfer aller Organisationen auch, greift hier wie dort die Frage der Freistellung. Wenn wir uns dazu dann die "Alarmzeiten" anschauen so muß man wissen, das in einem Bundesland wie Rheinland-Pfalz nur eine dieser Kompanien existieren. Wo hier der regionale geschweige denn zeitliche Vorteil sein soll entscheide der geneigte Leser selber. Die eigentliche Aufgabe der RSUKp ist die Unterstützung im Wach- und Sicherungsdienst bei Liegenschaften der Bundeswehr und - aber das wird immer gerne zur Begründung angeführt - erst in zweiter Linie die Unterstützung des Katastrophenschutzes.

Aus der Sicht des Verfassers machen es sich die politisch Verantworlichen zu einfach. Statt dieser Placebo ähnlichen Wirkung sollte vielmehr auf die Stärkung des vorhandenen ehrenamtlichen Personals geachtet werden. Wenn hier nicht bald ein Umdenken einsetzt werden wir Verhältnisse wie in den frühen 60er Jahren bekommen und es wird wieder über ein hauptamtliches Zivilschutzkorps diskutiert. Dieses Vorhaben wird aber schon an der ausgesetzten Wehrpflicht scheitern oder wir dann eine Dienstpflicht eingeführt? Unter diesen Voraussetzungen ist es an der Zeit, das die Führungskräfte der Organisationen Konzepte entwickeln, die dann auch auf lange Sicht tragfähig sind.

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